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Artikelnummer 542

Bütic Badebürste, Rückenbürste, Saunabürste 2-teilig aus Holz

Bütic Badebürste, Rückenbürste, Saunabürste 2-teilig aus Holz mit verstärkten, dichten Borsten

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Bütic Badebürste, Rückenbürste, Saunabürste 2-teilig aus Holz

Bütic Badebürste, Rückenbürste, Saunabürste aus Holz mit abnehmbarne Stiel und Handbürste mit Schlaufe
Die Bürste mit Schlaufe nimmt man für Körperpartien wo man so hinkommt, mit Stiel ist sie perfekt für Rücken und Beine.
Die weichen, sehr dichten, aber dennoch festen Borsten fühlen sich auf der Haut gut an, ohne zu kratzen.
Der Bürstengrundkörper und Stiel ist aus fein geschliffenem, lackierten Hartholz
Ideal für Rücken, Beine, schlecht erreichbare Körperpartien, zur Massage, zum verteilen von Peeling...

+ Material: Hartholz
+ fein geschliffen und lackiert
+ weiche, dichte, Naturborsten
+ abnehmbarer Stiel mit Aufhängeloch und Bändchen
+ Bürste mit breiter Handschlaufe
+ Bürsten-Gesamtlänge inkl. Stiel ca.43cm
+ Bürstengröße: 12,5 x 6,5cm + saubere Verarbeitungsqualität
+ Hergestellt in Deutschland

Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.