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Schneidebrett V2 Rechteckig mit Saftrille Buche

Rechteckiges Schneidebrett mit Saft-Rille, Holzbrett, Frühstücksbrett aus Buchenholz

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ab
7,65 €
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Bütic Buchen Schneidebrett rechteckig mit Saft-Rille V2

Rechteckiges Schneidebrett mit Saft-Rille, Holzbrett, Frühstücksbrett aus Buchenholz.
Unsere rechteckigen Schneidebretter haben eine helle, glatte, holzstrukturierte Oberfläche.
Das Holzbrett verfügt über eine Saftrille, in der sich beim Schneiden von Gemüse, Obst oder Fleisch der Saft auffangen lässt.
Ideal als Schneidebrett, Obstbrett, Servierbrett, Teigbrett, Schinkenbrett, Käsebrett...
Auf dem Buffet oder zur Brotzeit dient das Brett auch als Käseplatte, auf der sich mehrere Sorten übersichtlich anrichten und direkt am Tisch aufschneiden lassen.

Eigenschaften

  • echtes Buchenholz
  • Brettstärke 1,6cm
  • rechteckiges Brett mit Saftrille V2
  • saubere Verarbeitungsqualität
  • nicht spülmaschinengeeignet
  • Reinigung nur mit einem feuchten Tuch
  • Hergestellt in EU

auswählbare Größen je nach Verfügbarkeit:

  • Klein 26 x 18 x 1,6cm
  • Mittel 32 x 20 x 1,6cm
  • Groß 37 x 22,5 x 1,6cm

Wichtige Information

Holz ist ein reines Naturmaterial.
Es ist nicht immer perfekt und weist immer unterschiedliche Strukturen auf.
So ist es immer unterschiedlich hell und kann auch kleine Unreinheiten in der Maserung aufweisen.
Auch sind kleine Asteinschlüsse normal.
Aber genau diese Eigenschaften machen echtes reines Holz einzigartig.

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Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

Unsicher bei Variante, Verfügbarkeit oder Detail? Schreib uns — wir melden uns persönlich bei dir.

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EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.