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Frühstücksbrett Schneidebrett eckig aus Ahornholz

Frühstücksbrett ideal als Schneidebrett, kleines Servierbrett, Kräuterbrett, Schinkenbrett, Käsebrett. In diversen Größen wählbar.

–,–– €
ab
2,92 €
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Frühstücksbrett, Holzbrett, Schneidebrett eckig aus Ahorn

Frühstücksbrett, Holzbrett, Schneidebrett aus Ahorn
Die Frühstücksbrettchen, Schneidebretter haben eine helle, glatte, holzstrukturierte Oberfläche.
Ideal als Frühstücksbrett, Schneidebrett, kleines Servierbrett, Kräuterbrett, Schinkenbrett, Käsebrett...
Mit seiner Stärke von 1 cm lässt sich das flache Brett auch als Holzteller nutzen, etwa für Brot, Aufschnitt oder Obst zu Frühstück und Brotzeit.

Eigenschaften

  • aus Ahorn
  • Brettstärke 1,0cm
  • saubere Verarbeitungsqualität
  • nicht spülmaschinengeeignet
  • Reinigung nur mit einem feuchten Tuch
  • Hergestellt in EU

auswählbare Größen je nach Verfügbarkeit:

  • Frühstücksbrettchen eckig: 23 x 15 x 1cm
  • Frühstücksbrettchen eckig: 22 x 12 x 1cm
  • Frühstücksbrettchen eckig: 23 x 13 x 1cm

Wichtige Information

Holz ist ein reines Naturmaterial.
Es ist nicht immer perfekt und weist immer unterschiedliche Strukturen auf.
So ist es immer unterschiedlich hell und kann auch kleine Unreinheiten in der Maserung aufweisen.
Auch sind kleine Asteinschlüsse normal.
Aber genau diese Eigenschaften machen echtes reines Holz einzigartig.

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Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

Unsicher bei Variante, Verfügbarkeit oder Detail? Schreib uns — wir melden uns persönlich bei dir.

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.