Konto
Artikelnummer 4252

Holzbriketts aus Schreinerei-Resten – 30 kg, nur Gewerbe

Gepresste Briketts aus gemischten Produktionsresten, 30 kg netto. Nur für Gewerbefeuerung ab 30 kW oder Anlagen mit Altholz-Genehmigung.

19,90 €
0,66 € / 1 kg
Nur noch 3 · voraussichtliche Lieferung Mi, 04.11.
Bis 12 Uhr bestellt: Versand am selben Werktag
Sorgfältig für dich ausgewählt
Familienbetrieb seit 2015
Ab 79 € versandkostenfrei
Sichere Zahlung
Teilen:

In deinem Holzbetrieb läuft die Feuerungsanlage durch die ganze Heizsaison – und du brauchst Brennstoff, der sich ohne viel Aufwand lagern, stapeln und nachlegen lässt. Diese runden Holzbriketts aus Schreinerei-Resten sind wie für den Betriebsalltag mit zugelassener gewerblicher Feuerungsanlage gemacht: Späne und Holzstaub aus der Holzverarbeitung, kompakt gepresst und dicht in 30-kg-Kartons gepackt. Wichtig vorab: Die Briketts sind ausschließlich für Feuerungsanlagen ab 30 kW in Holzbetrieben und für Anlagen mit Altholz-Genehmigung zulässig – nicht für Privathaushalte.

Was sich für dich verändert

  • Du heizt mit Material, das sonst entsorgt würde – weil Späne und Holzstaub aus der Holzverarbeitung zu kompakten Briketts gepresst werden: Brennstoff statt Abfall.
  • Dein Lager bleibt übersichtlich – weil sich die dicht gepackten 30-kg-Kartons platzsparend auf einer Palette oder im Regal stapeln lassen, ganz ohne loses Schüttgut.
  • Du bestellst flexibel in der Menge, die du gerade brauchst – jeder Karton kommt als eigenes DHL-Paket, ohne dass du gleich eine ganze Palette abnehmen musst.
  • Du handhabst den Vorrat ohne Hebezeug – 30 kg je Karton lassen sich im Betrieb gut bewegen und direkt an der Anlage bereitstellen.

Warum diese Holzbriketts im Alltag einen Unterschied machen

Loser Brennstoff bedeutet Staub, Platzbedarf und ständiges Umschichten. Gepresste Briketts im geschlossenen Karton bringen Ruhe in dein Brennstofflager: Der Vorrat steht ordentlich gestapelt bereit, bleibt sauber verpackt und wandert bei Bedarf kartonweise zur Anlage. So planst du die Heizsaison mit klaren Mengen statt mit Haufen in der Ecke.

Material & Verarbeitung

Die Briketts entstehen aus gemischten Produktionsresten der Holzverarbeitung – darin können auch verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Holz enthalten sein, zum Beispiel Span-, MDF- oder Sperrholzplatten. Deshalb gilt: Verbrannt werden dürfen sie nur in Feuerungsanlagen ab 30 kW Nennwärmeleistung in Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung (§ 5 Abs. 2 der 1. BImSchV) oder in Anlagen, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung Altholz dieser Art ausdrücklich erlaubt, etwa Altholz- oder Biomasse-Heizkraftwerken. Nicht zulässig sind sie für Kaminöfen, Kachelöfen und andere Feuerstätten in Privathaushalten sowie für gewöhnliche Holz-, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen – auch nicht für große. Ein Brennstoffzertifikat gibt es nicht; Zusammensetzung, Heizwert, Restfeuchte und Aschegehalt sind ungeprüft und können von Karton zu Karton schwanken. Prüfe darum bitte vor der Bestellung anhand der Zulassung oder Genehmigung, ob deine Anlage die Briketts verbrennen darf.

Maße & technische Details

Inhalt30 kg netto je Karton
Formrund, gepresst
AusgangsmaterialSpäne und Holzstaub aus der Holzverarbeitung, gemischt – auch verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Holz möglich
Zertifikatkeines – Heizwert, Restfeuchte und Aschegehalt ungeprüft, Schwankungen zwischen den Kartons möglich
VerpackungKarton, ca. 31 kg brutto
Zulässiger Einsatznur Feuerungsanlagen ab 30 kW in Holzbetrieben (§ 5 Abs. 2 der 1. BImSchV) oder Anlagen mit ausdrücklicher Altholz-Genehmigung

So setzt du die Holzbriketts ein

  • In der Werkhalle deines Holzbetriebs Du legst kartonweise an der Feuerungsanlage ab 30 kW nach – und die Halle bleibt warm, ohne dass du loses Material schaufeln musst.
  • Im Heizkraftwerk mit Altholz-Genehmigung Die kompakte, gepresste Form ergänzt den Brennstoffmix – und die 30-kg-Kartons lassen sich sauber dosieren und erfassen.
  • Vor der Heizsaison Du stapelst die geschlossenen Kartons trocken auf eine Palette – und dein Vorrat steht griffbereit und geschützt, bis er gebraucht wird.

Wissenswertes rund um Holzbriketts aus Produktionsresten

Dass Reste aus der Holzverarbeitung nicht in jedem Ofen landen dürfen, hat einen einfachen Grund: Sie können Leime, Beschichtungen oder Lacke enthalten. Die 1. BImSchV erlaubt ihre Verbrennung deshalb nur unter klaren Bedingungen – etwa in Feuerungsanlagen ab 30 kW in holzverarbeitenden Betrieben oder in eigens genehmigten Altholz-Anlagen. Genau dafür sind diese Briketts gedacht: als Brennstoff dort, wo die Zulassung es ausdrücklich hergibt.

Pflege & Haltbarkeit

Viel musst du nicht tun: Lagere die Briketts trocken und vor Feuchtigkeit geschützt, am besten im geschlossenen Karton auf einer Palette oder im Regal und nicht direkt auf kaltem Boden. Gepresste Briketts ziehen Wasser und quellen auf – trocken gelagert bleiben sie dagegen formstabil und einsatzbereit.

Varianten & Lieferumfang

  • 1 Karton mit 30 kg Holzbriketts netto (ca. 31 kg brutto)
  • Jeder Karton wird als eigenes DHL-Paket verschickt – bei mehreren Kartons oder zusätzlichen Artikeln erhältst du entsprechend mehrere Pakete
  • Bestellung bei Bütic kartonweise möglich, ohne Palettenabnahme

Häufige Fragen

Darf ich die Briketts im Kaminofen zu Hause verbrennen?

Nein. Das Ausgangsmaterial kann verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Holz enthalten – für Feuerstätten in Privathaushalten sind die Briketts nicht zulässig.

Welche Anlagen dürfen die Briketts verbrennen?

Feuerungsanlagen ab 30 kW Nennwärmeleistung in Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung (§ 5 Abs. 2 der 1. BImSchV) sowie Anlagen, deren Genehmigung den Einsatz von Altholz dieser Art ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel Altholz- oder Biomasse-Heizkraftwerke. Prüfe das bitte vor der Bestellung anhand deiner Zulassung oder Genehmigung.

Gibt es ein Brennstoffzertifikat oder geprüfte Heizwerte?

Nein. Zusammensetzung, Heizwert, Restfeuchte und Aschegehalt sind nicht geprüft und können von Karton zu Karton schwanken.

Wie lagere ich die Briketts richtig?

Trocken und vor Feuchtigkeit geschützt, am besten im geschlossenen Karton auf einer Palette oder im Regal – gepresste Briketts ziehen sonst Wasser und quellen auf.

Wie werden die Kartons geliefert?

Jeder 30-kg-Karton geht als eigenes DHL-Paket raus. Bei mehreren Kartons kommen entsprechend mehrere Pakete bei dir an.

Am Ende geht es nicht um einen Karton Briketts. Es geht um den Moment, in dem deine Anlage gleichmäßig läuft, dein Brennstofflager aufgeräumt dasteht und aus Produktionsresten verlässliche Wärme wird. Prüfe kurz die Zulassung deiner Anlage – und bestelle dann einfach die Anzahl Kartons, die du für die Saison brauchst.

  • Inhalt: 30 kg Holzbriketts netto je Karton
  • Form: rund, gepresst
  • Ausgangsmaterial: Späne und Holzstaub aus der Holzverarbeitung, gemischt – auch verleimtes, beschichtetes oder lackiertes Holz möglich (z. B. Span-, MDF- oder Sperrholzplatten)
  • Zertifikat: keines – Heizwert, Restfeuchte und Aschegehalt ungeprüft, Schwankungen zwischen den Kartons möglich
  • Zulässiger Einsatz: nur Feuerungsanlagen ab 30 kW Nennwärmeleistung in Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung (§ 5 Abs. 2 der 1. BImSchV) oder Anlagen mit ausdrücklicher Altholz-Genehmigung
  • Nicht zulässig: Kaminöfen, Kachelöfen und andere Feuerstätten in Privathaushalten sowie gewöhnliche Holz-, Pellet- oder Hackschnitzelheizungen
  • Verpackung: Karton, ca. 31 kg brutto
  • Lieferumfang: 1 Karton mit 30 kg Holzbriketts netto
  • Versand: jeder Karton als eigenes DHL-Paket, Bestellung kartonweise ohne Palettenabnahme möglich
  • Lagerung: trocken und vor Feuchtigkeit geschützt, im geschlossenen Karton auf Palette oder im Regal, nicht direkt auf kaltem Boden

Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

Unsicher bei Variante, Verfügbarkeit oder Detail? Schreib uns — wir melden uns persönlich bei dir.

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.