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Bütic Olivenholz Salatbesteck

Bütic Olivenholz Salatbesteck in verschiedenen Modellen und Größen

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Bütic Olivenholz Salatbesteck

Bütic Olivenholz Salatbesteck mit Olivenholz.
Unser Besteck besitzt eine glatte, stark holzstrukturierte Oberfläche. Die unterschiedliche Maserung macht jedes Teil einzigartig.
Mit ihrem rustikalen, mediterranen Look werden die Löffel und Gabeln zum Highlight auf Ihrem Tisch.
Die schmalen Griffe erleichtern zudem die Handhabung.
Perfekt geeignet zum Zubereiten und Servieren von Salaten aller Art.

Eigenschaften

  • Olivenholz
  • glatte, starke Holzstruktur
  • schlanke Griffe
  • saubere Verarbeitungsqualität
  • nicht spülmaschinengeeignet, Handreinigung
  • Hergestellt in EU

auswählbare Modelle je nach Verfügbarkeit:

  • Olivenholz Gemüse- und Reislöffel - ca. 26cm
  • Olivenholz Salatbesteck in den Größen: 25cm, 26cm oder 30cm
  • Die Varianten "Besteckset 26cm" sowie der Gemüselöffel besitzen eine extrabreite Kelle (Laffe).
  • Jedes Besteckset beinhaltet jeweils einen Holzlöffel sowie eine Holzgabel. Der Gemüselöffel ist jeweils einzeln bestellbar.

Wichtige Information

Holz ist ein reines Naturmaterial.
Es ist nicht immer perfekt und weist immer unterschiedliche Strukturen auf.
So ist es immer unterschiedlich hell und kann auch kleine Unreinheiten in der Maserung aufweisen.
Kleine Asteinschlüsse sind normal, auch variieren die Größen und die Form.
Jedes einzelne Besteckteil ist somit ein Unikat.
Aber genau diese Eigenschaften machen echtes, reines Holz einzigartig.

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Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.