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Salzstreuer Pfefferstreuer Pilz Fliegenpilz Marone

Bütic Pilz Salzstreuer Pfefferstreuer - Fliegenpilz, Marone aus lebensmittelechtem geöltem Buchenholz

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Pilz Salzstreuer Pfefferstreuer

Salzstreuer, Pfefferstreuer in Pilzform als Fliegenpilz für Salz oder Marone für Pfeffer aus heimischen Buchenholz gefertigt.
Der Streuer Pilz ist lebendmittelecht geölt/lackiert und somit sofort einsatzbereit.
Das Hütchen sitz dank einfach lösbarer Steckverbindung fest und sicher.
Höhe ca.85mm, Durchmesser Hut und Stiel: ca.46mm, Innendurchmesser: 25mm
Ideal für Gewürze wie Salz, Pfeffer, Paprika, Chili, Meersalz, Knoblauch...
Zwischen den Mahlzeiten macht sich der kleine Streuer auch als Dekopilz auf Tisch, Regal oder Fensterbank gut; durch die natürliche Maserung ist jedes Stück ein Unikat.

Eigenschaften

  • Material: Buchenholz
  • lebensmittelecht geölt/lackiert
  • Pilze für ca.25g Salz oder 14g Pfeffer
  • Maße: Höhe ca.85mm, Gesamtdurchmesser: ca.46mm, Innendurchmesser: 25mm
  • saubere Verarbeitungsqualität

Wichtige Information

Holz ist ein reines Naturmaterial.
Holz ist nicht immer perfekt und weist immer unterschiedliche Strukturen auf.
So ist es immer unterschiedlich hell und kann auch kleine Unreinheiten in der Maserung aufweisen.
Auch sind kleine Asteinschlüsse normal.
Aber genau diese Eigenschaften machen diese Produkte einzigartig.

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Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

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EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.