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Eigene Fertigung Artikelnummer 3171 · Variante 543435

PLEXIGLAS® Scheibe Kreis Zuschnitt grün 3-50cm

Grüne Scheibe aus Acryl/PLEXIGLAS® - 3-50cm Breite - Einzeln oder als Set mit 10, 25, 50 oder 100 Stück - Deko Basteln

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Bis 12 Uhr bestellt: voraussichtlich in 2 Werktagen bei dir
Aus eigener Fertigung in Pößneck
Familienbetrieb seit 2015
Ab 79 € versandkostenfrei
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PLEXIGLAS® Scheibe Zuschnitt grün

Diese Scheibe wird aus PLEXIGLAS®/Acrylglas per Laser zugeschnitten.
Die Scheiben sind in einer Größe von 3cm bis 50cm Breite in 1cm Schritten erhältlich, sehr stabil und dauerhaft wiederverwendbar.
Diese werden von uns auf hochwertigen Lasern aus Markenacryl/PLEXIGLAS® selbst hergestellt.
Im Set mit 10, 25, 50 oder 100 Stück bestellbar.
Jede Scheibe wird mit Schutzfolie geliefert, damit diese nicht zerkratzt.
Ideal zum Basteln, Verzieren, Deko, Modellbau, etc.
Die runde Platte in Grün lässt sich außerdem als farbiger Lichtfilter, Untersetzer oder Abdeckung nutzen – dank Wetterfestigkeit auch im Außenbereich.

Eigenschaften

  • Material: gegossenes Acrylglas (GS)
  • Materialstärke: ca. 3mm
  • Farbe: grün
  • Form: Scheibe
  • Größe (Durchmesser): 3cm bis 50cm in 1cm Schritten
  • Einzeln oder als Set mit 10, 25, 50 oder 100 Stück erhältlich
  • alle Schnitte sind gelasert
  • Oberfläche: nach Entfernen der Schutzfolie glänzend
  • wetterfest und frostsicher
  • UV-stabil
  • Lichtdurchlässigkeit Transluzenz 12%
  • saubere Verarbeitungsqualität
  • Hergestellt in Thüringen/Deutschland

Referenzmaß

Bei einer gewählten Breite von beispielsweise 10cm beträgt die Höhe ebenfalls 10cm.

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Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.