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Ab Lager Artikelnummer 3546 · Variante 652436

Rindenbrett Esche Erle oval lackiert B-Ware

Ovales Rindenbrett lackiert aus Esche oder Erle, B-Ware, Holzbrett, Rindenscheibe, Baumscheibe, Servierbrett verschiedene Größen

4,33 €
Brettgröße
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Rindenbrett Esche Erle oval lackiert B-Ware

Die Rindenbretter haben eine helle, geschliffene, lebensmittelechte lackierte, holzstrukturierte Oberfläche.
2. Wahl bedeutet, dass die Rinde z.B. etwas abgeplatzt ist oder sich kleine Risse in der Holzoberfläche befinden.
Ideal für die Verwendung als Dekobrett, Obstbrett, Servierbrett, Schinkenbrett, Käsebrett, Brotbrett...
Jedes Brett ist ein Unikat. Alle Maße sind ca- Angaben. Diese können um etwa 1-3cm variieren.

Eigenschaften

  • Eschenholz/Erlenholz
  • sehr glatte Oberfläche
  • Lebensmittelgeeignet für Schinken, Wurst, Käse, Obst...
  • saubere Verarbeitungsqualität
  • nicht spülmaschinengeeignet
  • Reinigung nur mit einem feuchten Tuch
  • Hergestellt in EU

Wichtige Information

Es handelt sich um 2. Wahl.
Es können kleine Risse (Haarrisse), aber auch etwas größere Risse vorhanden sein.
Teilweise auch etwas abgeplatzte Rinde.

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Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.