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Eigene Fertigung Artikelnummer 3259

Weiße Passepartoutkarte DIN B6

Glatt-weiße Passepartoukarte aus Fotokarton DIN B6 - Erhältlich einzeln oder in Sets zu 10, 25, 50 oder 100 Stück

–,–– €
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Passepartout Motiv
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Aus eigener Fertigung in Pößneck
Familienbetrieb seit 2015
Ab 79 € versandkostenfrei
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Weiße Passepartoutkarte

Aufklappbare Passepartoutkarte DIN B6 aus weißem 300 g/m²-Karton.
Die Karte ist passend für Fotos im Format 10 x 15cm.
Auf der Vorderseite der Karte befindet sich ein Motiv-Ausschnitt.
Es stehen 30 verschiedene Motive für verschiedene Anlässe zur Auswahl.
Der qualitativ hochwertige und feste Karton kann beklebt, bemalt oder ... werden.
Einzeln erhältlich oder in Sets zu 10, 25, 50 oder 100 Stück.
Eine individuell gestaltbare Gruß- oder Glückwunschkarte für verschiedene Anlässe.
Als Faltkarte bietet sie im Innenteil genügend Platz für persönliche Zeilen – etwa zur Geburt, zur Hochzeit oder zu Weihnachten.

Eigenschaften

  • Material: Fotokarton
  • Grammatur: 300 g/m²
  • Form: Aufklappbare Karte
  • Größe Karte: DIN B6 116 x 168mm
  • Lasercut
  • der Karton für die Passepartoutkarten ist unbehandelt
  • saubere Verarbeitungsqualität
  • Hergestellt in Thüringen/Deutschland

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Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.