Konto
Eigene Fertigung Artikelnummer 2186

Quadrat gerundet mit 4 Löchern Pappe Zuschnitt 3-50cm

Quadrat mit abgerundeten Ecken und vier Löchern aus 1,2mm starker Buchbinder Pappe - 3-50cm Breite - Erhältlich einzeln oder in Sets zu 10, 25, 50 oder 100 Stück - Basteln Deko

–,–– €
ab
0,90 €
Wähle eine Ausführung, dann siehst du den Preis.
Größe
Pack mit
Lieferbar · voraussichtliche Lieferung ab Mo, 05.10.
Unsicher bei der Auswahl? Mit einem Bütic-Gutschein triffst du nie die falsche Wahl.
Bis 12 Uhr bestellt: voraussichtlich in 2 Werktagen bei dir
Aus eigener Fertigung in Pößneck
Familienbetrieb seit 2015
Ab 79 € versandkostenfrei
Sichere Zahlung
Teilen:

Pappe Quadrat mit abgerundeten Ecken und vier Löchern

Quadrat aus 1,2mm starker Buchbinderpappe zum Basteln und für Dekoration.
Größen je nach Auswahl in 3-50cm Breite bestellbar.
Dieses Quadrat hat eine glatte Oberfläche und braune Kanten.
Die feste Vollpappe in hochwertiger Buchbinderqualität kann somit beklebt, gestrichen, lackiert oder... werden
Ideal zum Basteln, Dekorieren, für Hochzeit, Geburtstag, Party, Fest, Verlobung, Valentinstag...

Eigenschaften

  • Material: Vollpappe/Buchbinderpappe
  • Materialstärke: 1,2mm
  • Grammatur: 755g/m²
  • Recycling: zu 100% aus recyceltem Material
  • Form: Quadrat
  • Maße (Breite): von 3-50cm in 1cm Schritten auswählbar
  • gelasert, braune Kanten
  • Pappe ist unbehandelt
  • saubere Verarbeitungsqualität
  • Hergestellt in Thüringen/Deutschland

Passend dazu

Passende Kategorien

Herunterladbare Produktinformationen

Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

Unsicher bei Variante, Verfügbarkeit oder Detail? Schreib uns — wir melden uns persönlich bei dir.

Passt das? Unsere Formen im Vergleich

Ähnliche Artikel

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.