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Eigene Fertigung Artikelnummer 707

Pferd V1 Holz Zuschnitt 5-40cm

Pferde-Silhouette aus 3mm Pappelsperrholz - Größenauswahl von 5 bis 50cm Höhe - Deko Basteln

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Aus eigener Fertigung in Pößneck
Familienbetrieb seit 2015
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Holz Pferd V1

Das Pferd wird gelasert und besitzt somit den typischen braunen Rand.
Das Holz ist in Naturform, kann somit beklebt, gestrichen, geölt oder... werden
Ideal als Bastelzubehör für Deko jeglicher Art, zum Verzieren, zum Bemalen...
Als Motiv rund ums Reiten eignet sich der Zuschnitt zum Beispiel für Türschilder am Stall, für Geschenke an Pferdefreunde oder als Dekoration im Kinderzimmer.

Eigenschaften

  • Material: Sperrholz
  • Materialstärke: 3mm
  • Form: Pferd V1
  • Maße: Höhe von 5cm bis 40cm in 1cm Schritten auswählbar
  • Schnittart: gelasert, glatte Kanten
  • Holz ist unbehandelt, nicht lackiert oder lasiert
  • saubere Verarbeitungsqualität
  • Hergestellt in Thüringen/Deutschland
  • Lieferumfang: 1 Pferd in der gewünschten Größe

Referenzmaß

Bei einer ausgewählten Höhee von beispielsweise 10cm beträgt die Breite ebenfalls 10cm

Wichtige Information

Holz ist ein reines Naturmaterial.
Holz ist nicht immer perfekt und weist immer unterschiedliche Strukturen auf.
So ist es immer unterschiedlich hell und kann auch kleine Unreinheiten in der Maserung aufweisen.
Auch sind kleine Asteinschlüsse normal.
Aber genau diese Eigenschaften machen diese Produkte einzigartig.

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Herunterladbare Produktinformationen

Angaben zum Hersteller gemäß EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR):

Hersteller
Bütic GmbH
Bahnhofstr. 12
07381 Pößneck
Deutschland
Tel.: 036475050811

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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

EU-Mitteilung „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer: europa.eu/youreurope/garantien. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.